Kfz-Haftpflichtversicherung
Die unabdingbare KFZ Haftpflichtversicherung
Die Grundlagen der KFZ Haftpflichtversicherung
Für alle zulassungspflichtigen Fahrzeuge muss eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung, die KFZ Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Damit sollen Schadenersatzansprüche Dritter gedeckt werden. Die Gefahr von einem finanziellen Verlust und die damit verbundene Existenzgefährdung, welche bei der Verletzung von anderen Personen oder Beschädigung fremden Eigentums eintreten kann, soll somit ausgeschlossen werden. Grundlage hierfür ist das Bürgerliche Gesetzbuch. Gegenstand der KFZ Haftpflichtversicherung sind einmal die Gefährdungshaftung und die Verschuldungshaftung. Bei der Verschuldungshaftung muss man noch unterscheiden zwischen Fahrlässigkeit und Vorsatz, wobei der Vorsatz generell von der Versicherung ausgeschlossen wird.
Der Geschädigte hat Anspruch auf Ersatz von Personen-, Sach- und Vermögensschäden, sowie Schmerzensgeld. Unter Personenschäden fallen Kosten für Arzt, Krankenhaus, Kur- und Heilbehandlung, Verdienstausfall, Aufwendungen für Sozialversicherungsträger, Witwenrente/ Waisenrente, Beerdigung etc. Während bei den Sachschäden Kosten für Reparaturen, Wertersatz bei Zerstörung, Wertminderung, Nutzungsausfall oder Kosten für einen Gutachter anfallen. Werden bei der KFZ Haftpflichtversicherung Schadenersatzansprüche erhoben, wird geprüft, ob diese auch berechtig sind. Bei Berechtigung werden sie dann in entsprechender Höhe an den Geschädigten gezahlt.
Die Berechnung der KFZ Haftpflichtversicherung
Wichtig bei der Berechnung ist vor allem, die Anrechnung des Schadenfreiheitsrabattes, welcher die Jahre widerspiegelt, in denen unfallfrei gefahren wurde. So kann es zu einem Preisnachlass bis zu 75 Prozent kommen. Die Deckungssummen der KFZ Haftpflichtversicherung werden für die Personen-, Sach- und Vermögensschäden gesetzlich vorgeschrieben, können aber auch in einer Pauschalsumme gestaltet werden, wobei die Höhe für Schadensersatz für die einzelne geschädigte Person begrenzt ist. Die Verträge zur KFZ Haftpflichtversicherung sind Jahresverträge, und werden stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr verlängert, wenn es zu keiner Kündigung der beiden Versicherungsparteien kommt. So gib es, wenn man sich im Ausland mit seinem Kraftfahrzeug bewegt, einen so genannten „ Grünen Versicherungsschein“. Dieser regelt die KFZ Haftpflichtversicherung im Ausland. Bei Schädigungen ausländischer Fahrzeuge sollte der Geltungsbereich dieses Scheines beachtet werden. Am besten ist aber immer einen unfallfreie Fahrt, damit die schadenfreien Jahre nicht zurückgestuft werden.