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Das Wesen der Vollkaskoversicherung

Mit Autohaftpflichtversicherung kann man sich gegen Schadenersatzansprüche gegenüber Dritten schützen, doch mit einer Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung sichert man sich gegen Schäden am eigenen Wagen ab. Die Vollkaskoversicherung ist genau wie Teilkaskoversicherung keine Pflichtversicherung, sondern beruht auf freiwilliger Basis. Jeder Kfz-Halter entscheidet, inwiefern er sein Fahrzeug noch zusätzlich absichern möchte. Zur Abdeckung der Vollkaskoversicherung gehören auch, wie bei der Teilkaskoversicherung, in der Regel Schäden, die durch Brand und Explosion, Entwendungen, Diebstahl, Raub oder durch Sturm und Hagel, Blitzschlag, Überschwemmungen, Lawinen, aber auch durch den Zusammenstoß mit Haarwild, durch Glasbruch, Kurzschlüsse oder durch Marderbiss entstanden sind. Doch die Vollkaskoversicherung schließt noch folgende Leistungen mit ein: Es werden Schäden abgedeckt, die durch einen Unfall herrühren oder Schäden, die auf mut- und böswilligen Handlungen betriebsfremder Personen (Vandalismus) zurückzuführen sind. Bei den Unfallschäden unterscheidet man in vier Bereiche. Erstens wenn man den Unfall selbst verschuldet hat, zweitens der Unfallschuldige ist unbekannt, drittens der Verursacher ist zahlungsunfähig und viertens der Verursacher kann nicht haftbar gemacht werden.


Für wen eignet sich die Vollkaskoversicherung?

Die Vollkaskoversicherung ist obligatorisch interessant für Neuwagen und sehr gut erhaltene ältere Fahrzeuge. Wie bei der Teilkaskoversicherung werden auch alle Reparaturen bis zum Wiederbeschaffungswert ersetzt. Mit der Vollkaskoversicherung kann in den ersten 18 Monaten bei einem Unfall mit einem Neuwagen eine Neuwertgarantie gesichert werden. Sowohl in der Teil- als auch in der Vollkaskoversicherung gibt es eine so genannte Selbstbeteiligung, oder anders ausgedrückt den Eigenanteil. Dieser kann üblicherweise bei 150, 300, 500 oder 1000 Euro liegen. Wird jetzt ein Schaden verursacht, trägt der Versicherungsnehmer diese Selbstbeteiligung selbst, das heißt, sie wird von der Schadensleistung abgezogen. Ist der Schaden geringfügig über dem Selbstbehalt, sollte man den Gesamtschaden tragen, denn die Regulierung eines Schadens zieht eine Hochstufung in den Prozenten in fast allen Fällen nach sich. Die Beitragshöhe ist unter anderem bei Vollkaskoversicherung von den unfallfreien Jahren und der daraus berechneten Schadenfreiheitsklasse abhängig. Weitere Faktoren, die Einfluss auf die Prämie haben, sind der Zulassungsbezirk und der Fahrzeugtyp.



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